Grundpflege
Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.
Der Pflegebedürftige ist auf die Unterstützung durch eine Pflegeperson angewiesen. Die Pflegeperson übernimmt im Rahmen der Grundpflege stellvertretend die Handgriffe, die der Betroffene nicht mehr alleine schafft, und unterstützt und fördert ihn bei dem, was er selbst ganz gut hinbekommt. Das ist besonders dann wichtig, wenn die pflegebedürftige Person besonders beeinträchtigt ist, z. B. wenn ein Pflegebedürftiger bettlägerig ist und deshalb alle Grundverrichtungen wie Waschen, Essen und Ausscheiden im Bett stattfinden müssen.
Die Grundpflege kann folgende Tätigkeiten umfassen:
- An- und Ausziehen inklusive Auswahl und Bereitlegen der gewünschten Kleidung.
- Ganzkörperwäsche am Waschbecken, in der Dusche oder in der Badewanne mit Haarwäsche und Trocknung.
- Mund- und Zahnpflege, eventuell auch die Zahnprothesenversorgung und Lippenpflege.
- Ausscheidung (Harnlassen, Stuhlgang) mit Hilfestellung entweder im Bett mit Entsorgung oder Begleitung zum WC mit Hilfestellung und anschließender Reinigung, eventuell Katheterpflege oder Stomaversorgung bei Anus praeter (künstlicher Darmausgang).
- Katheterpflege oder Stomaversorgung bei Anus praeter (künstlicher Darmausgang).